Um Ihre Anforderungen an uns adäquat berechnen zu können, möchten wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot speziell auf Ihre Leistungsanforderungen zugeschnitten erarbeiten. In einem Beratungsgespräch bei Ihnen zu Hause oder am Objekt würden wir unsere Grundleistungen gerne mit Ihnen besprechen. Dieses Beratungsgespräch ist für Sie selbstverständlich kostenfrei.
Wussten Sie, dass haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzbar sind?
Gemäß § 35 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) können Privatleute hierfür bis zu 600,00€ / Jahr von der Steuer absetzen. Konkret werden von den Finanzämtern 20 Pozent der nachgewiesenen Aufwendungen für Arbeitsleistung bis maximal 3.000,00€ / Jahr anerkannt. Dieser Steuervorteil wird privaten Haushalten auch für ihre Gartenpflege und Renovierung und für sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen gewährt.
Mieter können Kosten für Schöneitsreparaturen in ihrer Wohnung steuerlich absetzen auch Kosten für sogenannte Kleinreparaturen.